Kann der Erblasser auch seinen nicht ehelichen Lebenspartner zum Erben einsetzen?

Ja, und zwar selbst dann, wenn der Erblasser oder der nichteheliche Lebenspartner verheiratet sind. Früher wurde ein solches "Mätressentestament" als unsittlich und unwirksam angesehen.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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