Kann der Erblasser auch mehrere "Ersatzerben" einsetzen?

Ja, der Erblasser kann in seiner Verfügung von Todes wegen mehrere Ersatzerben sowohl neben- als auch hintereinander einsetzen. Nebeneinander sind die Ersatzerben gemeinschaftlich und grundsätzlich zu gleichen Teilen an die Stelle der ersten Erben berufen; hintereinander jeweils erst nach Wegfall des Vordermanns.


Fragen & Antworten

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