Kann der Erblasser im Testament oder im Erbvertrag seine Erben so bestimmen, dass er diesen einzelne Vermögensgegenstände zuwendet?

Nein. Die Erbeinsetzung muss sich entweder auf den gesamten Nachlass oder auf einen Bruchteil beziehen. Das Gesetz kennt keine Erbeinsetzung nur hinsichtlich einzelner Gegenstände.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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