Wer kann Erbe werden?

Erbe kann jeder Mensch werden, also jede natürliche Person. Wer vor dem Erbfall stirbt, kann nicht Erbe sein. Vgl. § 1923 Abs. 1 BGB. Neben den natürlichen Personen besitzen auch die juristischen Personen die Erbfähigkeit. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind unter anderem der Bund, die Länder, die Gemeinden, juristische Personen des Privatrechts sind beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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