Welche Überlegungen sollte man anstellen, bevor man seinen Nachlass regelt?

Einer Verfügung von Todes wegen sollte eine sorgfältige Nachlassplanung vorausgehen. Dabei sollten einige Grundüberlegungen berücksichtigt werden:

  • Ist es überhaupt notwendig, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen oder wird die gesetzliche Erbfolge meinen Wünschen gerecht?
  • Wen möchte ich nach meinem Tod versorgt wissen und ist das mit meiner Verfügung von Todes wegen gewährleistet?
  • Wenn ich mehrere Personen zu meinen Erben einsetze und die dann eine Erbengemeinschaft bilden, ist dann auch gewährleistet, dass die Miterben sich vertragen, oder ist es besser, für jeden Erben genau zu bestimmen, was er vom Nachlass erhalten soll?
  • Ist meine Verfügung auch unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll?
  • Gibt es noch andere Personen als die von mir eingesetzten Erben, denen ich aus meinem Nachlass etwas zuwenden will?
  • Sollte ich schon heute meine Verfügungen von Todes wegen mit den Erben besprechen um damit einen eventuellen späteren Streit zu verhindern?
  • Kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten einen Teil meines Vermögens an die Kinder zu verschenken und nicht erst den Erbfall abzuwarten?


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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