Welche Personen dürfen in einem Testament oder einem Erbvertrag nicht zum Erben eingesetzt werden?

Verschiedene Gesetze verbieten es, Personen, die mit dem Erblasser in einer bestimmten, meist "dienstlichen" Beziehung stehen, diesen in einer Verfügung von Todes wegen zu berücksichtigen:

  • Nicht bedacht werden darf der das Testament beurkundende Notar. Vgl. §§ 27, 7 Beurkundungsgesetz.
  • Auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes dürfen nicht wegen ihrer amtlichen Tätigkeit bedacht werden; allerdings kann der Dienstherr der Erbeinsetzung zustimmen.
  • Wer in einem Altenheim wohnt kann weder den Träger des Heims noch einzelne Bedienstete bedenken. Vgl. § 14 Heimgesetz.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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