für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Nach welchen Maßgaben muss der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag seinen Nachlass unter seinen Erben verteilen?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wenn man einmal vom sogenannten Pflichtteil absieht. Der Erblasser kann frei über seinen Nachlass Verfügungen treffen und unterliegt keinerlei gesetzlichen Einschränkungen. Nur dem Ehegatten und den nächsten Verwandten gewährleistet das Gesetz einen Mindestanteil am Nachlass. Und dieser Pflichtteil kann dann beim Erbfall gegenüber den vom Erblasser eingesetzten Erben geltend gemacht werden.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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