für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann der Erblasser auch ohne weiteres von der gesetzlich bestimmten Erbfolge abweichen?
Ja. Die gesetzliche Erbfolge, also die Bestimmung der Erben unmittelbar durch Gesetz, gilt nur dann, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen trifft, also kein Testament errichtet oder einen Erbvertrag abschließt. Aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Testierfreiheit ist der Erblasser berechtigt, andere Erben als die gesetzlich vorgesehenen einzusetzen und/oder andere als die gesetzlich vorgesehenen Erbteile anzuordnen. Beschränkt wird die Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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