Welche Folgen hat es, wenn der Erblasser die gesetzliche Erbfolge ausschließt und eine Verfügung dahingehend trifft, dass den überlebenden Erben der Anteil des weggefallenen Erben nicht zustehen soll?

Wenn der Erblasser einen Ersatzerben bestimmt hat, dann erbt dieser den Anteil des weggefallenen Erben. Ist kein Ersatzerbe bestimmt, dann fällt der frei gewordene Erbteil an die gesetzlichen Erben.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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