für Ratsuchende
Umfrage der DVEV
Wie verhält es sich mit der Erbfähigkeit von Stiftungen?
Bestehende rechtsfähige Stiftungen können wie andere juristische Personen Erbe sein. Für Stiftungen, die der Erblasser als Stifter vor seinem Ableben gegründet hat, gilt folgendes: Wird eine solche Stiftung erst nach dem Tod des Stifters von der zuständigen Behörde genehmigt, wird sie behandelt, als sein die Genehmigung vor dem Tod erteilt worden mit der Folge, dass die Stiftung Erbin werden kann. Und auch die vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung errichtete Stiftung besitzt die Erbfähigkeit.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
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Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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